Qualifikation schafft Vorsprung

Grundsätzliches
In der Ausbildung werden grundlegende Kenntnisse im karnevalistischen Tanzsport vermittelt: Schritte, Bewegungen, Schwierigkeiten, Kombinationen und Choreografie sind die wesentlichen Arbeitsfelder. Weiter gehören auch die wichtigen medizinischen Kenntnisse zum Lehrinhalt. Ausgebildete Übungsleiter sind auf dem neuesten Kenntnisstand und können die Aktiven alters- und leistungsgerecht ausbilden. Immer mehr Eltern legen zu Recht großen Wert darauf, dass ihre Kinder nur von fachlich versierten und bestgeschulten Trainern betreut werden. Daher beschäftigen auch immer mehr Vereine nur noch lizenzierte Übungsleiter. Unabhängig davon gibt diese Ausbildung auch Sicherheit für die Übungsleiter selbst.

Voraussetzungen
  • die Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Teilnahme an einem Grundkurs Gardetanz in einem der BDK-Verbände
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE – höchstens ein Jahr alt)
  • ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter bestehen
Zeitaufwand

Die Ausbildung besteht aus einer fachspezifischen Ausbildung (75 UE), einem überfachlichen Teil, der theoretischen Prüfung und der praktischen Lehrprobe.
Der gesamte Lehrgang umfasst 120 Übungseinheiten(UE) zu je 45 Minuten und gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Sportverständnis (Sportbund – 4 UE)
  • Sportorganisation Verwaltung (Sportbund – 6 UE)
  • Gesundheitsaspekt (Sportbund – 15 UE)
  • Trainingsplanung und -gestaltung (Sportbund – 20 UE)
  • Gardetanzsport (BDK/LkT – 75 UE)
Gültigkeit

Die Lizenz ist vier Jahre gültig. Innerhalb der Gültigkeit ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 15 UE erforderlich.

Ansprechpartner
Jürgen Blatz 
Jahnstraße 6
74722 Buchen
Tel: 06281/ 55 79 705
Fax: 06281/ 55 79 706
E-Mail: info@lkt-bw.de
Gerald Bleimaier 
Heideweg 1
76756 Bellheim
Tel: 072727 / 7777 8777
Fax: 0611 / 182274222
Mobil: 0151 / 268 12819
E-Mail: gerald.bleimaier@gmx.de